Widerrufsbutton wird Pflicht!

Am Freitag, 19.05.2026, ab 10 Uhr lädt die Handwerkskammer Münster in Kooperation mit der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern zur Online-Veranstaltung "Widerrufsbutton wird Pflicht!" ein.

Wer einen B2C-Online-Shop betreibt oder für Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit bietet, einen Service oder einen Termin online zu buchen, muss ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich einen Widerrufsbutton auf der Internetseite bereitstellen, sofern für Kunden ein Widerrufsrecht besteht. Dies kann bspw. auch die Online-Buchung von Friseurterminen betreffen.

Mit Hilfe dieses Buttons sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen im Internet geschlossenen Vertrag einfacher widerrufen können. Gemeint sind mit diesen Verträgen auch simple Online-Einkäufe und Buchungen von jeglichen Leistungen.

In der kostenfreien Online-Veranstaltung erfahrt ihr u.a., welche rechtlichen Aspekte beim Implementieren der elektronischen Widerrufsfunktion zu beachten sind.

Was dich erwartet:

  • Die neuen gesetzlichen Pflichten.
  • Das Widerrufsrecht und seine Ausnahmen.
  • Unterschiedliche Anwendungsfälle: Produkte kaufen, Dienstleistungen buchen oder Termine vereinbaren.
  • Was ist bei der Gestaltung des Widerrufsbuttons zu beachten?
  • Welche Informationspflichten bestehen?
  • Was droht bei Verstößen?